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Vorlage
eines Ausweispapiers sowie die Hinterlegung einer Kaution (siehe
Vermietungstarife) is Pflicht. Minderjährige müssen eine von den Eltern oder der für sie verantwortlichen Person unterzeichnete schriftliche Einverstândniserklârung beibringen. Die Kaution kann in keinem Fall zu einer Mietverlängerung dienen. Die Mieten sind im voraus zahlbar, vertraglich abgeschlossene. Mieten werden nicht erstattet. Bei Rückgabe der Fahrräder müssen die Mietverträge vorgelegt werden.
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SICHERHEITSBEDINGUNGEN
(
Erlaß 95-937 vom 24/08/1995, Artikel R.431-1-1 der Straßenverkehrsordnung)
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Nature Bike
vermietet Fahrräder, die den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Nature Bike
überprüft bei jeder Anmietung die Funktion des Lichtes (Batterien), der Rückstrahler und der Klingel.
Nature Bike
vermietet ordentlich montierte und eingestellte Fahrrâder (Bremsen, Sattelhöhe
usw).
Nature Bike
gibt Ihnen bei jeder Anmietung eine mûndliche Einweisung und händigt Ihnen eine Gebrauchsnotiz aus.
Nature Bike
weist darauf hin, dass es verboten ist, ein gemietetes Fahrradzu verändern, bedeutende Reparaturen an ihm vorzunehmen, das Fahrrad unterzuvermieten, am Strand zu fahren, einen weiteren Mitfahrer zu transportieren, abgesehen von Kindern, die in einem dafür zugelassenen Sitz transportiert werden.
Nature Bike
stellt den gültigen Bestimmungen entsprechende Kindersitze und Helme zu Ihrer Verfügung.
Nature Bike
stellt normgerechte Sicherheitswesten (Artikel R.431-1-1 der
Straßenverkehrsordnung) zu Ihrer Verfügung.
Nature Bike
weist Sie darauf hin, dass Sie die Straßenverkehrsordnung zu beatchten haben. |
UND HAFTUNG
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Der Mieter ist verantwortlich für körperliche oder materielle Schäden, die er anlässlich des Gebrauchs des ihm anvertrauten Fahrrades verursatch (Artikel 1383 und 1384 des BGB).
Diebstahl, Verlust oder Beschädigung: Der Mieter muß für den Gegenwert des Fahrrades oder den Reparaturbetrag aufkommen und bei der Gendarmerie Anzeige erstatten.
Nature Bike
bietet Ihnen die Möglichkeit eine Versicherung mit einer Eigenbeteiligung von 30% für Diebstahl, Verlust oder reparaturen abzuschließen.
Der
Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad sörgfältig zu behandeln, sich um seine Pflege zu kümmern, und alle durch ihn entstandenen Schäden zu begleichen.
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